Rehabilitations- und Wohneinrichtungen

Rehabilitationseinrichtung für psychische Kranke und Behinderte (RPK)

Rehabilitationseinrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen sind für einen längerfristig angelegten stationären und teilstationären Aufenthalt ausgelegt. Rehabilitation bedeutet, einst vorhandene Möglichkeiten und Fähigkeiten des Patienten – z.B. in Bezug auf seine Gesundheit oder Arbeitsleistung – wiederherzustellen. Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Erkrankte umfassen psychiatrisch-psychotherapeutische Therapieangebote und berufliche Vorbereitungs- und Trainingseinheiten.

Auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch kranker Menschen finden Sie bundesweit Standorte dieser Einrichtungen.

Übergangseinrichtung

Übergangseinrichtungen bieten Menschen mit psychischen Erkrankungen nach einem stationären Aufenthalt eine Rehabilitationsmaßnahme an, die in der Regel zwei bis drei Jahre dauert. Hierdurch sollen die Stabilität und die Fähigkeiten des Patienten weiter ausgebaut werden, damit dieser seinen Alltag möglichst selbständig bewältigen kann. Die Patienten leben in den Übergangseinrichtungen meistens in kleinen, überschaubaren Wohngruppen. Betreut werden sie dabei von Sozialarbeitern und -pädagogen, Krankenpflegekräften, Psychologen und Ergotherapeuten.

Betreutes Wohnen

Mit dem Begriff „Betreutes Wohnen” werden verschiedene Wohnformen bezeichnet, die alle das Ziel haben, den Bewohnern ein möglichst eigenständiges Leben zu ermöglichen. Das Leistungsspektrum reicht von der Betreuung des Patienten in seiner eigenen Wohnung bis hin zu therapeutischen Wohngemeinschaften mit einer „Rund-um-die-Uhr”-Betreuung. In therapeutischen Wohngemeinschaften werden häufig psychologische Beratung und regelmäßige Gruppentreffen angeboten, in denen mit allen Bewohnern aktuelle Dinge, aber auch Konflikte geklärt werden. 

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