Als Informationsportal rund um das Thema Depression und psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen soll "ich bin alles" über psychische Erkrankungen im jungen Alter aufklären und Tipps zur Vorbeugung geben. 

Das Info-Portal richtet sich sowohl an gesunde Kinder und Jugendliche als auch an Kinder und Jugendliche mit einer psychischen Erkrankung. Es wird erklärt was eine Depression eigentlich ist und wie psychotherapeutische Behandlungen von Depressionen ablaufen. Darüber hinaus enthält die Webseite auch einen Video- und Podcastbereich, dort finden sich Erfahrungsberichte, Interviews und Erklärvideos.

Auch gibt es einen eigenen Seitenbereich für Eltern, die sich über Depressionen informieren und erfahren wollen, welche Hilfsmöglichkeiten für Kinder mit depressiven Beschwerden bestehen. 

Die Webseite "ich bin alles" wurde als Projekt von der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des LMU Klinikums München in Partnerschaft mit der Beisheim Stiftung entwickelt. 

Weitere Informationen sind auf der Webseite "ich bin alles" zu finden. 

Ab dem 01.10.2021 können Gruppenpsychotherapien (in der Kurzzeit- und Langzeittherapie) als Videositzungen angeboten werden. Die Regelung umfasst alle in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung angewandten psychotherapeutischen Verfahren. 

Die Gruppengröße in Videositzungen ist auf 8 Teilnehmer:innen begrenzt. 

Darüber hinaus kann zukünftig auch die psychotherapeutische Akutbehandlung per Videobehandlung durchgeführt werden.

Die Erweiterungen betreffen die Regelversorgung und gelten daher als unabhängig von der Feststellung einer pandemischen Situation.

Aufgrund der andauernden Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in Deutschland, haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen darauf geeinigt, die bereits eigeführten Sonderregelungen zur Videosprechstunde und telefonischen Konsultation bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.

Psychotherapeutische Videositzungen können weiterhin ohne Obergrenze angeboten werden. Neben Einzeltherapiesitzungen gilt dies auch für die Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen (auch in der Neuropsychologischen Therapie) per Video. Des Weiteren können Gruppentherapien in Einzeltherapien umgewandelt werden, ohne dass - über eine einmalige formlose Anzeige an die Krankenkasse hinaus - eine Begutachtung oder gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse erfolgen muss.

 

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat ihre Patient:inneninformation "Wege zur Psychotherapie" aktualisiert. Insbesondere wurden hierbei gesetzliche Neuerungen wie "Gruppenpsychotherapie", "Psychotherapie per Video" oder "Gesundheits-Apps in der Psychotherapie" fokussiert. Des Weiteren bietet die Broschüre Patient:innen grundlegende Informationen zu professioneller Hilfe bei psychischen Erkrankungen. 

So liefert die Broschüre Antworten und thematisiert Aspekte wie: 

  • Bin ich psychisch krank?
  • Die psychotherapeutische Sprechstunde
  • Akutbehandlung - rasche Hilfe bei akuten Krisen 
  • Probesitzungen 
  • Wer zahlt - Anträge und Kosten 
  • Ihre Rechte als Patient:in 

Die Patient:inneninformation finden Sie hier

Der Wegweiser ist auch in englischer sowie in türkischer Sprache verfügbar. 

Aufgrund der andauernden Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in Deutschland, haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen darauf geeinigt, die bereits eigeführten Sonderregelungen zur Videosprechstunde und telefonischen Konsultation bis zum 30. September 2021 zu verlängern.

Psychotherapeutische Videositzungen können weiterhin ohne Obergrenze angeboten werden. Neben Einzeltherapiesitzungen gilt dies auch für die Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen per Video. Des Weiteren können Gruppentherapien in Einzeltherapien umgewandelt werden, ohne dass - über eine einmalige formlose Anzeige an die Krankenkasse hinaus - eine Begutachtung oder gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse erfolgen muss.

Auch Versicherte der privaten Krankenversicherung und Beihilfeberechtigte können während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat in Anspruch nehmen. Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden ebenfalls bis zum 30. September 2021 verlängert. Längere Telefonate können weiter durchgeführt werden, wenn eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich, aber aufgrund der Pandemie in der Praxis oder per Videotelefonat nicht durchführbar ist.

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 7410 59137

presse@psychenet.de

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