- Kategorie: Kurzmitteilungen
Kern des sozialen Entschädigungsrechts ist die Kompensation von erlittenen Personen- und Sachschäden durch die Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt wörtlich: „Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Damit sollen beispielsweise besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden.“ (bmas.de).