- Kategorie: Kurzmitteilungen
Seit dem 6.10. sind die ersten Gesundheits-Apps zugelassen, die von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen verordnet werden können. Sie sind im staatlichen Verzeichnis geprüfter Gesundheits-Apps (https://diga.bfarm.de) aufgeführt.
Es können Gesundheits-Apps verordnet werden, die...
- Helfen Krankheiten zu erkennen, zu behandeln oder zu lindern
- Helfen Krankheiten zu überwachen oder mit Behinderungen im Alltag besser zurechtzukommen
- Gleichzeitig von Patient*innen und Behandler*innen genutzt werden
- Für Smartphones, Tablets oder Browser-Anwendungen für PC und Laptop erstellt worden sind
Es können keine Gesundheits-Apps verordnet werden, die gesunden Menschen helfen Krankheiten vorzubeugen.
Auch ist wichtig zu wissen, dass sie nicht den persönlichen Kontakt zu Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ersetzen, sondern lediglich eine sinnvolle Unterstützung und Ergänzung bestehender Angebote darstellen.