Berufliche Wiedereingliederung

Berufsbildungswerke (BBW)

Berufsbildungswerke sind Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung von psychisch erkrankten (und behinderten) jungen Menschen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Erkrankung auf besondere ausbildungsbegleitende Hilfen angewiesen sind. Die Berufsbildungswerke umfassen in der Regel Ausbildungswerkstätten, Berufsschulen, Wohnmöglichkeiten, Freizeiteinrichtungen und verschiedene Fachdienste (z. B. pädagogische, medizinische oder psychologische Unterstützung). Neben der Ausbildung in Berufen, die für Menschen mit oder ohne Behinderung gleichermaßen geeignet sind, ist in Berufsbildungswerken auch eine Ausbildung in speziellen Berufen für Menschen mit Behinderung möglich. Zur Unterstützung und Begleitung stehen Pädagogen, Ärzte und Psychologen zur Verfügung. Ziel ist die möglichst dauerhafte Eingliederung der psychisch erkrankten jungen Menschen im Berufs- und Privatleben. 

Auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) e.V. finden Sie eine bundesweite Suchfunktion zu Berufsbildungswerken.

Berufsförderungswerke (BFW)

Berufsförderungswerke sind Bildungseinrichtungen zur Fortbildung und Umschulung von psychisch erkrankten Menschen, die in der Regel bereits berufstätig waren und sich wegen ihrer Erkrankung beruflich neu orientieren müssen. Die Berufsförderungswerke verfügen über Ausbildungsstätten, Internate mit Wohngruppen, verschiedene Fachdienste (z. B. pädagogische, medizinische oder psychologische Unterstützung) und Freizeiteinrichtungen. Berufliche Rehabilitation in Berufsförderungswerken soll die Auszubildenden befähigen, ihren künftigen Beruf weitgehend ohne Beeinträchtigung auszuüben.

Auf der Webseite des Bundesverbands Deutscher Berufsförderungswerke finden Sie eine Suchfunktion zu Standorten in ganz Deutschland.

Berufliche Trainingszentren (BTZ)

Berufliche Trainingszentren sind Spezialeinrichtungen zur beruflichen Rehabilitation psychisch erkrankter Menschen. Ziele sind es, den Teilnehmern eine realistische berufliche Perspektive aufzuzeigen, ihre Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen oder sie für eine anschließende Umschulung oder Ausbildung zu stabilisieren. Über einen Zeitraum von 12 bis 15 Monaten werden die Teilnehmer auf die aktuellen Erfordernisse des bereits erlernten Berufs vorbereitet oder erlernen ein neues Berufsfeld. Auch dreimonatige Arbeitserprobungs- und Trainingsmaßnahmen sind möglich. 

Auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Beruflicher Trainingszentren e.V. finden Sie Standorte in ganz Deutschland.

Integrationsfachdienste (IFD)

Integrationsfachdienste sollen die Teilhabe von Menschen mit psychischen Problemen oder Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Der Integrationsfachdienst ist zuständig, wenn Sie aufgrund von psychischen Problemen oder einer Behinderung Probleme im Arbeitsleben haben oder wenn Sie überlegen, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Es werden persönliche Beratungsgespräche und Informationsgespräche (z.B. zur Klärung beruflicher Perspektiven), berufliche Begleitung oder gemeinsame Gespräche mit dem Betrieb angeboten. Die Angebote sind kostenlos und unterliegen dem Sozialdatenschutz.

Auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR finden Sie bundesweit Standorte von Integrationsfachdiensten.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Auch Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen können das kostenlose und bundesweit verfügbare Beratungsangebot des EUTB in Anspruch nehmen. Auf der Webseite befindet sich eine Suchfunktion, mit der man nach Beratungsstellen im gewünschten Umkreis suchen kann. Zusätzlich ist es möglich die Seite auch in leicht verständlicher Sprache und Gebärdensprache zu betrachten.

Werkstätten für Behinderte (WfB)

Psychisch erkrankten Menschen stehen in Deutschland auch Werkstätten für Behinderte (WfB) zur Verfügung. Nach einer ein- bis zweijährigen Eingangs- und Trainingsphase bieten diese Werkstätten auch Dauerarbeitsplätze in verschiedenen handwerklichen oder industriellen Arbeitsbereichen an. Allerdings ist die Mehrzahl der WfB auf körperlich Behinderte ausgerichtet. Man kann sich zur Information vorab  Prospektmaterial von den Werkstätten zukommen lassen bzw. nach Besichtigungsterminen fragen. 

Auf der Seite „Werkstätten im Netz“ finden Sie Standorte von Werkstätten für Behinderte in ganz Deutschland.

Integrationsfirmen und Zuverdienstmöglichkeiten

Integrationsfirmen sind überwiegend kleine oder mittelgroße Betriebe aus verschiedenen Wirtschaftsbranchen. Sie beschäftigen psychisch erkrankte Menschen, die mit den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nicht zurechtkommen. Im Gegensatz zu den Werkstätten für Behinderte schließen Integrationsfirmen mit ihren Arbeitnehmern Ausbildungs- und Arbeitsverträge ab – mit allen sich daraus ergebenden arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen Rechten und Pflichten. Ihr Ziel ist die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen. 

Auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen e.V. finden Sie eine Suchfunktion zu bundesweiten Standorten.

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