Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?

Seit Oktober 2020 besteht die Möglichkeit DiGA im Rahmen einer psychotherapeutischen oder ärztlichen Behandlung für Menschen mit psychischen Erkrankungen einzusetzen und diese über die Krankenkassen abzurechnen. DiGA basieren auf digitalen Technologien und können über PCs/Laptops (Webanwendung) oder Smartphones/Tablets (Apps) genutzt werden. Ein Beispiel für eine DiGA wäre eine Gesundheits-App für Menschen mit Depressionen oder eine Online-Programm (z.B. erreichbar über einen Webbrowser), um die Einnahme von mehreren verschiedenen Medikamenten zu koordinieren und gleichzeitig die Symptome der betreffenden Person zu beobachten.
So sollen DiGA bei der Erkennung, Beobachtung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten helfen. Sie können entweder vom Patient:in alleine oder von Behandler:in und Patient:in gemeinsam genutzt werden. Somit können die Einsatzgebiete von DiGA sehr unterschiedlich aussehen.

Wo finde ich sie?

Da es mittlerweile sehr viele verschiedene Gesundheits-Apps (z.B. in entsprechenden App-Stores) gibt und es für Nutzende schwierig ist zu beurteilen, ob sie wirksam und nützlich sind und ob sie korrekt mit den persönlichen Daten umgehen, werden DiGA staatlich geprüft. Daher sind DiGA in einem Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu finden. Dort gibt es neben Kategorien für körperliche Erkrankungen wie z.B. „Herz-Kreislauf“, auch die Kategorie „Psyche“, wo aktuell (Stand: 31.08.2021) zehn DiGA gelistet sind. Es werden zum einen DiGA gelistet, die als wirksam und sicher befunden worden sind („dauerhaft aufgenommen“) und zum anderen DiGA, die noch intensiver überprüft werden müssen („vorläufig aufgenommen“).

Wie erhalte ich Zugriff?

Zum einen können Ärzt:innen sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeut:innen ihren Patient:innen beim BfArM gelistete DiGA verschreiben. Es können aber nur die durch das BfArM geprüften und gelisteten DiGA von Behandler:innen verschrieben werden. Apps, die nicht im DiGA-Verzeichnis auftauchen, können also nicht von betreffenden Berufsgruppen verschrieben werden.
Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass Patient:innen die DiGA direkt bei der Krankenkasse erhält. Dafür muss der medizinische Bedarf für den Einsatz der DiGA nachgewiesen werden oder bereits bei der Krankenkasse vorliegen. Die allermeisten Apps können Sie auf einem Smartphone, Tablet, Laptop oder PC nutzen. Dafür müssen Sie sie in einem App-Store oder der Webseite des App-Anbieters herunterladen. Wenn bespielweise Ihre Psychotherapeut:in Ihnen eine geprüfte App verordnet hat, können Sie bei Ihrer Krankenkasse dafür einen Freischalt-Code anfordern. Dadurch entstehen Ihnen keine Kosten für die Nutzung der App.

Worauf sollten Nutzer:innen von DiGA achten?

Bevor Sie aber eine App nutzen, sollten Sie sich von einer Psychotherapeut:in oder Ärzt:in beraten lassen. Sie kann Ihnen sagen, ob es bei Ihrer Erkrankung sinnvoll ist, dass Sie zum Beispiel zwischen den Behandlungen in der Praxis mit einer empfohlenen App selbstständig Übungen durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich ungestört in einen Raum zurückziehen können. Zudem sollten andere nicht sehen können, was Sie dort eingeben.

Weitere Informationen zu Digitalen Gesundheitsanwendungen finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

 

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