Freiheitsentziehende Maßnahmen müssen nach dem Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvR 309/15 u.a.) in einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung (z.B. einer Psychiatrie) durch einen Richter genehmigt werden. Ab einer Fixierung eines Patienten von über einer halben Stunde gilt die neue Anforderung. Die Richter argumentierten, dass die Fixierung eines Patienten ein Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit nach Artikel 104 des Grundgesetzes sei. Die Zwangsmaßnahme dürfe nur das letzte Mittel sein. Des Weiteren müsse eine Eins-zu-Eins-Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal sichergestellt sein.

Die Fachverbände haben sich für die Diagnostik und Behandlung von Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) auf eine neue Leitlinie geeinigt. Die Leitlinie empfiehlt ein multimodales Behandlungskonzept, das an der individuellen Symptomatik, dem Funktionsniveau, der Teilhabe sowie den Präferenzen des Patienten und seines Umfeldes angepasst ist. Dazu können psychosoziale, pharmakologische sowie ergänzende Interventionen miteinander kombiniert werden.

Eine Metaanalyse von Gordon und Kollegen, die im Juni 2018 in JAMA Psychiatry erschienen ist, weist auf einen Zusammenhang von körperlicher Aktivität und positiven Krankheitsverlauf bei Menschen mit einer depressiven Erkrankung hin. Körperliche Betätigung könne zudem auch einen vorbeugenden Einfluss haben.

Der Entwurf des Psychisch-Kranken-Gesetzes in Bayern (BayPsychKHG), der am 25. April in Bayern in die erste Lesung ging, sorgte für massive Kritik bei unterschiedlichen Verbänden (Behandlern, Betroffene und Angehörige) und der Politik. Insbesondere die Unterbringungsdatei und die von dem Gesetzt ausgehende Stigmatisierung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung wurden kritisiert. Siehe Newsmeldung vom 24. April.

Die Checkliste des Aktionsbündnisses Patientensicherheit richtet sich an Bürger und unterstützt diese bei der Verwendung von Gesundheits-Apps auf mobilen Endgeräten (z.B. Smartphone, Tablet). Sie klärt über Nutzen und Risiken auf. Die Checkliste beinhaltet Mindeststandards, welche sich auf die Qualität und den Datenschutz der Gesundheits-Apps beziehen. Des Weiteren fragt sie nach Herausgeber und Impressum, sowie Finanzierungsform (z. B. versteckte Kosten).

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 7410 59137

presse@psychenet.de

Starke Bündnisse
Sitemap
Diese Website verwendet das Webanalyse-Tool Matomo ohne Cookie-Funktion. Eine Widerspruchsmöglichkeit sowie weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter "weitere Informationen"