- Kategorie: Kurzmitteilungen
Das nun vom Bundesrat bestätigte Gesetz zur Psychotherapeutenausbildung tritt ab dem 1. September 2020 in Kraft. Es sieht sowohl Neuerungen in der Ausbildung zum/r Psychotherapeut*in vor als auch Neuerungen in der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Im Folgenden haben wir eine Übersicht für Sie zusammengestellt:
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Psychotherapeuten*innen erlangen in Zukunft bereits nach einem fünfjährigem Universitätsabschluss (Master-Abschluss) ihre Approbation für die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. An das Studium schließt sich eine spezialisierte Weiterbildung für Kinder und Jugendliche oder für Erwachsene an. Die praktische Ausbildung in psychiatrischen Einrichtungen soll durch das Erlangen der Approbation mit Studienabschluss besser vergütet werden.