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Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzung im Videosetting
Ab dem 1. Januar 2025 können Psychotherapeut:innen psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen als Videositzungen anbieten.
Der Bewertungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2025 den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) rückwirkend zum 1.1.2025 bezüglich der Abrechnungsmöglichkeiten Psychotherapeutischer Sprechstunden und Probatorik in Videositzungen angepasst.
Ab sofort sind die Sprechstunden und probatorische Sitzungen möglich, unter der Voraussetzung, dass kein persönlicher Kontakt therapeutisch erforderlich ist oder die Patient:innen dies wünschen.
Wichtige Regelungen:
- Mindestens 50 Minuten Präsenz in Sprechstunde und Probatorik empfohlen.
- Erste Sitzung sollte idealerweise in Präsenz stattfinden (Ausnahmen bei Immobilität oder niedrigschwelligem Zugang)
- Maximal 30 % der Sitzungen und Fälle dürfen ausschließlich per Video erfolgen.
Weitere Informationen hier verfügbar.