- Kategorie: Kurzmitteilungen
Seit dem 6.10. sind die ersten Gesundheits-Apps zugelassen, die von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen verordnet werden können. Sie sind im staatlichen Verzeichnis geprüfter Gesundheits-Apps (https://diga.bfarm.de) aufgeführt.
Es können Gesundheits-Apps verordnet werden, die...
- Helfen Krankheiten zu erkennen, zu behandeln oder zu lindern
- Helfen Krankheiten zu überwachen oder mit Behinderungen im Alltag besser zurechtzukommen
- Gleichzeitig von Patient*innen und Behandler*innen genutzt werden
- Für Smartphones, Tablets oder Browser-Anwendungen für PC und Laptop erstellt worden sind
Es können keine Gesundheits-Apps verordnet werden, die gesunden Menschen helfen Krankheiten vorzubeugen.
Auch ist wichtig zu wissen, dass sie nicht den persönlichen Kontakt zu Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ersetzen, sondern lediglich eine sinnvolle Unterstützung und Ergänzung bestehender Angebote darstellen.
Die BPtK stellt Psychotherapeut*innen, die digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) nutzen wollen, eine neue Praxis-Info "Digitale Gesundheitsanwendungen" zur Verfügung. Darin hat sie die rechtlichen und fachlichen Regelungen zusammengefasst. Die Praxis-Info informiert darüber, was beim Einsatz von DiGAs zu beachten ist, wie sie in die therapeutische Versorgung integriert werden können und wie eine geeignete DiGA ausgewählt werden kann.
Quellen:
- https://diga.bfarm.de/de/diga-nutzer
- https://www.bptk.de/erste-gepruefte-gesundheits-apps-zugelassen/
- https://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/gesundheitspolitik/aktuelle-meldungen/news-bund/news/noch-offene-fragen-zu-wirksamkeit-datenschutz-verordnung-von-diga/
- https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/117287/E-Mental-Health-Experten-sehen-digitale-Anwendungen-reif-fuer-die-Praxis