Aufgrund der andauernden Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in Deutschland, haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen darauf geeinigt, die bereits eigeführten Sonderregelungen zur Videosprechstunde und telefonischen Konsultation bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.

Psychotherapeutische Videositzungen können weiterhin ohne Obergrenze angeboten werden. Neben Einzeltherapiesitzungen gilt dies auch für die Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen (auch in der Neuropsychologischen Therapie) per Video. Des Weiteren können Gruppentherapien in Einzeltherapien umgewandelt werden, ohne dass - über eine einmalige formlose Anzeige an die Krankenkasse hinaus - eine Begutachtung oder gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse erfolgen muss.

 

Quellen: 

 

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
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