Am 1. April 2017 ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft getreten.

Die Psychotherapie-Richtlinie regelt z.B., bei welchen Erkrankungen gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung haben und welche Psychotherapieverfahren eingesetzt werden können.


Ein Kernpunkt der neuen Psychotherapie-Richtlinie ist die Einführung von psychotherapeutischen Sprechstunden. Mit ihr soll vor allem Patient/innen der Erstzugang erleichtert werden. Konkret bedeutet dies, dass psychotherapeutische Sprechstunden als Pflichtleistung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten angeboten werden und diese in einem Erstgespräch zunächst klären müssen, ob eine psychische Krankheit vorliegt, bevor weiter Behandlungsangebote angeboten werden können. Weiterhin soll eine psychotherapeutische Akutbehandlung angeboten werden als Soforthilfe bei akuten psychischen Krisen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat zur neuen Psychotherapie-Richtlinie eine Broschüre veröffentlicht, in der alle Änderungen erklärt werden.

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 7410 59137

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