Ab dem 01.10.2021 können Gruppenpsychotherapien (in der Kurzzeit- und Langzeittherapie) als Videositzungen angeboten werden. Die Regelung umfasst alle in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung angewandten psychotherapeutischen Verfahren. 

Die Gruppengröße in Videositzungen ist auf 8 Teilnehmer:innen begrenzt. 

Darüber hinaus kann zukünftig auch die psychotherapeutische Akutbehandlung per Videobehandlung durchgeführt werden.

Die Erweiterungen betreffen die Regelversorgung und gelten daher als unabhängig von der Feststellung einer pandemischen Situation.

Aufgrund der andauernden Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in Deutschland, haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen darauf geeinigt, die bereits eigeführten Sonderregelungen zur Videosprechstunde und telefonischen Konsultation bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.

Psychotherapeutische Videositzungen können weiterhin ohne Obergrenze angeboten werden. Neben Einzeltherapiesitzungen gilt dies auch für die Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen (auch in der Neuropsychologischen Therapie) per Video. Des Weiteren können Gruppentherapien in Einzeltherapien umgewandelt werden, ohne dass - über eine einmalige formlose Anzeige an die Krankenkasse hinaus - eine Begutachtung oder gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse erfolgen muss.

 

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat ihre Patient:inneninformation "Wege zur Psychotherapie" aktualisiert. Insbesondere wurden hierbei gesetzliche Neuerungen wie "Gruppenpsychotherapie", "Psychotherapie per Video" oder "Gesundheits-Apps in der Psychotherapie" fokussiert. Des Weiteren bietet die Broschüre Patient:innen grundlegende Informationen zu professioneller Hilfe bei psychischen Erkrankungen. 

So liefert die Broschüre Antworten und thematisiert Aspekte wie: 

  • Bin ich psychisch krank?
  • Die psychotherapeutische Sprechstunde
  • Akutbehandlung - rasche Hilfe bei akuten Krisen 
  • Probesitzungen 
  • Wer zahlt - Anträge und Kosten 
  • Ihre Rechte als Patient:in 

Die Patient:inneninformation finden Sie hier

Der Wegweiser ist auch in englischer sowie in türkischer Sprache verfügbar. 

Aufgrund der andauernden Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in Deutschland, haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen darauf geeinigt, die bereits eigeführten Sonderregelungen zur Videosprechstunde und telefonischen Konsultation bis zum 30. September 2021 zu verlängern.

Psychotherapeutische Videositzungen können weiterhin ohne Obergrenze angeboten werden. Neben Einzeltherapiesitzungen gilt dies auch für die Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen per Video. Des Weiteren können Gruppentherapien in Einzeltherapien umgewandelt werden, ohne dass - über eine einmalige formlose Anzeige an die Krankenkasse hinaus - eine Begutachtung oder gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse erfolgen muss.

Auch Versicherte der privaten Krankenversicherung und Beihilfeberechtigte können während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat in Anspruch nehmen. Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden ebenfalls bis zum 30. September 2021 verlängert. Längere Telefonate können weiter durchgeführt werden, wenn eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich, aber aufgrund der Pandemie in der Praxis oder per Videotelefonat nicht durchführbar ist.

Auch in diesem Sommersemester findet die Vorlesungsreihe "Anthropologische Psychiatrie - philosophische Aspekte psychischer Erkrankungen" online statt; diesmal unter dem Thema "Gibt es die seelisch gesunde Stadt?". Die Vorlesungsreihe ist für alle zugänglich und wird in der Corona-Pandemie weiterhin als "Lecture2go" von der Universität angeboten. 

 Die Videos sind unter dem folgenden Link zu finden: 

Zum aktuellen und letzten Termin (29.06.): Sensibilität und Toleranz - der Trialog wird präventiv - Prof. Dr. Thomas Bock im Gespräch mit Ece Nalinci, Claudia Wetterhahn und Rebecca Nixdorf (alle Irre menschlich Hamburg e.V.)      

"Irre menschlich Hamburg ist eines der Antistigmaprojekte der ersten Stunde, eine Bewegung von unten, vor über 20 Jahren erwachsen aus dem Trialog/Psychoseminar: Begegnungsprojekte in Schulen und Betrieben - trialogische Fortbildungen - spezielle Gruppenangebote für junge Menschen, um für tiefe Krisen die richtigen Worte zu finden. Der Kampf gegen Vorurteile und Stigmatisierung wird zu einem Werben für Sensibilität und Toleranz - sich selbst und anderen gegenüber. Ein Beitrag für Prävention, für ein gutes Zusammenleben - notwendige Bedingung für einen seelisch gesunden Ort."

Pressekontakt

PD Dr. Jörg Dirmaier
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE

Martinistr. 52
20246 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 7410 59137

presse@psychenet.de

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