Aufgrund der andauernden Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in Deutschland, haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen darauf geeinigt, die bereits eigeführten Sonderregelungen zur Videosprechstunde und telefonischen Konsultation bis zum 30. September 2021 zu verlängern.
Psychotherapeutische Videositzungen können weiterhin ohne Obergrenze angeboten werden. Neben Einzeltherapiesitzungen gilt dies auch für die Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen per Video. Des Weiteren können Gruppentherapien in Einzeltherapien umgewandelt werden, ohne dass - über eine einmalige formlose Anzeige an die Krankenkasse hinaus - eine Begutachtung oder gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse erfolgen muss.
Auch Versicherte der privaten Krankenversicherung und Beihilfeberechtigte können während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat in Anspruch nehmen. Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden ebenfalls bis zum 30. September 2021 verlängert. Längere Telefonate können weiter durchgeführt werden, wenn eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich, aber aufgrund der Pandemie in der Praxis oder per Videotelefonat nicht durchführbar ist.