- Kategorie: Kurzmitteilungen
Aufgrund der andauernden Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in Deutschland, haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen darauf geeinigt, die bereits eigeführten Sonderregelungen zur Videosprechstunde und telefonischen Konsultation bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
Psychotherapeutische Videositzungen können ohne Obergrenze angeboten werden. Neben Einzeltherapiesitzungen gilt dies auch für die Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen per Video.
Des Weiteren können Gruppenpsychotherapien bis Ende März 2021 in Einzelpsychotherapien umgewandelt werden – ohne dass über eine einmalige formlose Anzeige an die Krankenkasse hinaus eine Begutachtung oder gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse erfolgen muss.