- Kategorie: Kurzmitteilungen
Psychotherapeutische Videobehandlung wurde nun mit einem Beschluss der Vertragspartner Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) rückwirkend zum 1. Oktober 2019 zugelassen. Mit dieser Änderung können nun Kurzzeit- und Langzeit-Psychotherapie, psychotherapeutische Gespräch, und andere psychotherapeutische Leistungen per Videokontakt stattfinden.