- Kategorie: Kurzmitteilungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschied am 22. November 2018, dass die Systemische Therapie für die Behandlung von Erwachsenen als Psychotherapieverfahren ausreichend belegt ist. Für fünf Störungsbereiche konnte der Nutzen nachgewiesen werden, u.a. Angst- und Zwangsstörungen, Depressionen (unipolar), Essstörungen und Abhängigkeitserkrankungen.
Im nächsten Schritt müssen Einzelheiten, wie praktische Anwendung (z.B. Wie groß ist der Behandlungsumfang?), Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Es wird von einer Entscheidung bis März nächsten Jahres ausgegangen.